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www.vespaforum.at • Thema anzeigen - Versicherung – 60-Tage-Regel?
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Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Versicherung – 60-Tage-Regel?
BeitragVerfasst: 20.07.2004 - 08:55 
Habe gehört, dass man eine Oldie-Vespa billiger versichern kann, wenn man sie max. 60 Tage im Jahr fährt (Nachweis durch Fahrtenbuch). Meine Versicherungstante meint, das geht nur, wenn man Mitglied in einem Club ist. Kann das sein?

Bin für sämtliche Tipps zum Thema billige Versicherung dankbar.


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BeitragVerfasst: 20.07.2004 - 08:59 
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Macht bei einer Vespa das Kraut nicht fett, die Geräte jetzt speziell als Oldtimer zu versichern! Ich zahl im Jahr für meine 150er ~70 EUR (Steuer u. Vers.), die Oldtimeranmeldung wär nur ~20% günstiger gewesen (aber mit der 60Tage-Beschränkung und der Fahrtenbuchschreiberei)

Und bei mehreren Vespen bietet sich die Option eines Wechselkennzeichens an!

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Ich hab zwar keine Ahnung wo ich hinfahre - dafür bin ich schneller dort!
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BeitragVerfasst: 22.07.2004 - 09:38 
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bei welcher versicherung bitte ????

ich zahl für meine vnb bei der uniqa 90 oder 100€ :shock:

_________________
.... sucht für seine freundin eine 125er......
.... hat schon eine gefunden..... :D

... und hat zu der 125er seiner freundin eine sensationelle hassliebe aufgebaut.....


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BeitragVerfasst: 23.08.2004 - 12:47 
Ich hab´ meine 73er GTR als Oldimer versichert, aber:
- Das geht auch ohne Club
- Als Fahrtenbuch reicht eine Stricherliste in einem Kalender. Das Fahrtenbuch kann nämlich nur von einer Behörde verlangt werden - NICHT von einem Polizisten (so wurde das mir erklärt)
Solltest Du die Reibn als Oldie anmelden und wirklich einmal einen Schrieb bzgl. Einsicht in´s Fahrtenbuch bekommen, sollte das kein Problem sein...


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BeitragVerfasst: 23.08.2004 - 13:55 
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grias eich!

GZ. 170.300/2-II/ST4/03
Kennzeichen umbiegen verboten (Aufhebung des sog. „Umbiegeerlasses“)
Historische Anhänger
Lärmgutachten bei Einzelgenehmigung
Fahrtenbuch (Nichtvorlage bei § 57a ist „schwerer Mangel“)

VERSICHERUNG
Manche Versicherungsanstalten bieten für Oldtimer preiswerte Tarife für die Kfz-Haftpflichtversicherung, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Es sind folgende Varianten ins Auge zu fassen:
Wechselkennzeichen mit dem Alltagsfahrzeug oder eigenes Kennzeichen für den Oldtimer und die Möglichkeit die Kennzeichen zu hinterlegen (Unterbrechung der Steuerpflicht ab einer Hinterlegunsdauer von 45 Tagen, Versicherungsprämie je nach Vertragsbedingungen).
Für die Kaskoversicherung eines Oldtimers ist im Regelfall ein Gutachten eines von der jeweiligen Versicherung anerkannten Sachverständigen erforderlich, versichert wird in den meisten Fällen eine bestimmte Summe.


lg,
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BeitragVerfasst: 24.08.2004 - 07:42 
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Tintifax hat geschrieben:
bei welcher versicherung bitte ????

ich zahl für meine vnb bei der uniqa 90 oder 100? :shock:


Würde mich auch interessieren, denn ich zahle auch ca. nen 100er im Jahr


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BeitragVerfasst: 24.08.2004 - 08:16 
Ich bezahle für meine 150er Sprint V sensationelle 29€ im Jahr!

Ich hab sie als Oldtimer mit der 60 Tage Klausel versichert, zusätzlich noch als Einsitzer, das kostet dann nochmal um einiges weniger.


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BeitragVerfasst: 24.08.2004 - 08:25 
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Tintifax hat geschrieben:
bei welcher versicherung bitte ????

ich zahl für meine vnb bei der uniqa 90 oder 100€ :shock:


Ich bin bei der ÖBV-Direkt
Ist aber auch der gesamte Fuhrpark der Familie plus Firmenwägen dort versichert.

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BeitragVerfasst: 24.08.2004 - 11:16 
@andi:

hinterlegst du das kennzeichen übern winter?
denn wenn du das so machst kommt die steuer für den hinterlegten zeitraum weg.

mach das immer bei meinen.

lg
alex


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BeitragVerfasst: 25.08.2004 - 14:00 
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grias eich!

@ pee-wee: nicht nur der jeweiligen behörde (BH,Magistrat) sondern auch der polizei!!!

ersichtlich aus:


GZ.: 190.500/2-II/A/5/98

2.3.3.) Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, daß die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muß. Diese Eintragungen müssen das Datum, den Zweck der Fahrt und den Startort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und den Straßenaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen. Das Fahrtenbuch ist 5 Jahre aufzubewahren. Bei der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57 a KFG 1967 wird das Vorhandensein des Fahrtenbuches überprüft.

lg,
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BeitragVerfasst: 30.08.2004 - 09:40 
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Beiträge: 1641
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...meine lamy is als oldtimer mit der 0tage sache typisiert und keins chwein wollte je mein fahrtenbuch sehen

weder als sie mich um 22uhr ohne licht aufgehalten haben noch als ich sie gegen die leitplanken geworfen habe

juckt einfach nicht diese komische klausel

_________________
sentimentaler oldschool nach Gefühl Schrauber


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26.09.2004 - 16:21 
meine VL 3 ist auch als Oldtimer typisiert.

Allerdings haben die bei der Versicherung beim anmelden das 60 Tage Satzerl in den Zulassungsschein zu schreiben.

Also wird mich (hoffentlich) nie einer danach fragen...


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 Betreff des Beitrags: Versicherung&Fahrtenbuch
BeitragVerfasst: 03.11.2004 - 16:50 
Hallo Leute!

zahle für meine rally bei der basler € 90,-- im jahr. eine hinterlegung der nummertafel zahlt sich nicht wirklich aus da man nur ~ € 10,-- zurückbekommt und man sie länger als 6 monate hinterlegen muß. es kann ja schon sein dass es ende märz schon zum fahren geht, oder? rechnet sich nicht wirklich.

einen anmeldung als oldtimer ist nicht sinnvoll da mann mei einem oldtimerclub mitglied sein muß und der mb sich bis zu € 20,-- beläuft und die ersparnis als socher sich mit nur € 5,-- niederschlägt. also auch ein sch...!

zu den fahrtenbuch und der vermerk im typenschein. wenn der versicherungsvertreter ein bischen auf zack ist, da die versicherungen die anmeldungen nicht mehr über die bh sondern im eingenen haus abwickeln, soll er diese eintragung im typenschein einfach vergessen.

somit wären alle fragen bezüglich fahrtenbuch und stilllegung der tafel beantwortet.

hoffe ich habe euch geholfen.

viel spass beim schrauben im winter, denn der nächste frühling kommt bestimmt

vespe200 :wink:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 03.11.2004 - 21:47 
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Beiträge: 657
Wohnort: LINZ
125er 77€ inkl. steuer, allerdings gibts die axa in ö nicht mehr, der vertrag wurde von der uniqua übernommen der preis blieb gleich!


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 Betreff des Beitrags: Re: Versicherung – 60-Tage-Regel?
BeitragVerfasst: 09.11.2004 - 22:32 
David hat geschrieben:
Habe gehört, dass man eine Oldie-Vespa billiger versichern kann, wenn man sie max. 60 Tage im Jahr fährt (Nachweis durch Fahrtenbuch). Meine Versicherungstante meint, das geht nur, wenn man Mitglied in einem Club ist. Kann das sein?

Bin für sämtliche Tipps zum Thema billige Versicherung dankbar.


also wenn es ein oldie ist dann sieht man das am typenschein und ist nur beim importen nötig weil die nur 60 tage fahren dürfen im jahr(vespa)

offerte für vespafahrer:-125 ccm 45p/a ohne steuer
-200ccm 53 p/a o s
-250 ccm 55 p/a o s

und hinterlegen von kennzeichen geht auch zahlt man weniger steuer


ciao ragazzi

polossi forever

club_vespasian@hotmail.com, phono :0676/6639944


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