Es gibt (meines Wissens) keinen Gesetzestext,
der den Umgang mit "Hören von Musik" festlegt.
Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn...*ggg*
Aber bloß nicht zu früh gefreut...denn laut §58 der StVo,
welcher sich mit dem Lenker von Fahrzeugen befasst...
(1) Unbeschadet der Bestimmungen
des § 5 Abs. 1 darf ein Fahrzeug nur lenken,
wer sich in einer solchen körperlichen und
geistigen Verfassung befindet, in der er ein
Fahrzeug zu beherrschen und die beim
Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden
Rechtsvorschriften zu befolgen vermag. Sind
diese Voraussetzungen offenbar nicht gegeben,
so sind die Bestimmungen des § 5b
sinngemäß anzuwenden.
Auf gut Deutsch...wenn Du Dich wieauchimmer geartet in einem
verkehrsbeeinträchtigendem Zustand befindest...
..kann Dich ein Exekutivorgan an der Weiterfahrt hindern.
...oder abmahnen..oder auch strafen.
Wenn Du durch Musik andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr ausreichend
wahrnehmen kannst...ist eine Beeinträchtigung gegeben.
...und das ist es...wenn Du Stöpsel im Ohr hast unter dem Helm.
Ciao,
Terror
Edit:...und wennst einen Unfall baust, wird das so ähnlich gehandhabt,
als wenn Du angesoffen gefahren wärest....