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Gertl
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Betreff des Beitrags: Novelle zum Kraftfahrgesetz 29.10.2005 Verfasst: 29.10.2005 - 16:07 |
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| il presidente |
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Registriert: 05.11.2002 - 17:48 Beiträge: 1435 Wohnort: Stattegg Graz - Umgebung
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Oldtimer: 2-jährige Pickerl
Neuerungen gibt es auch bei Anhängern und Oldtimern. Generell müssen nur mehr Anhänger über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht jährlich begutachtet werden, alle leichteren hingegen fallen wie Pkw unter die 3-2-1 Regel (drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, danach jährlich). Oldtimer-Liebhaber müssen mit ihren historischen Fahrzeugen nun nur mehr alle zwei Jahre zum Pickerl. Bisher galt das nur für vor 1960 gebaute historische (Kraft-) Fahrzeuge
_________________ LG Gertl http://www.vc-gu.at
Passt`s auf, seids vuasichtig und losst`s eich nix gfoin !
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Gertl
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 22.11.2005 - 00:14 |
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| il presidente |
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Registriert: 05.11.2002 - 17:48 Beiträge: 1435 Wohnort: Stattegg Graz - Umgebung
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Zitat: Baujahrslimit wie schon angekündigt, wird das derzeit geltende Baujahr 1980 "eingefroren", d.h. auch in den Jahre 2006 - 2010 wird nur ein Fahrzeug mit Baujahr 1980 oder älter als "historisches Kfz." im Sinne des KFG anerkannt, ab 2010 soll eine 30 Jahre Regelung eingeführt werden. Im Zuge dieser Neuregelung entfallen aber alle Unterschiede (Nutzfahrzeuge, Massenprodukte), d.h. die neue Regelung gilt für alle Fahrzeugkategorien. Einzelfälle können auch in Zukunft mit einem Mindestalter von 25 Jahren dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.
_________________ LG Gertl http://www.vc-gu.at
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