Mikasa hat geschrieben:
Verstehe ich das richtig, dass neue Automatik-Vespas auch zugelassen sind?
Wäre es dann event. denkbar auch mit Gilera Runner oder Italjet Dragster zu starten?
Wir haben im Reglement Vespa, LML und Lambretta angeführt und keine Piaggio im allgemeinen.
Vorläufiges und offizielles Reglement:
REGLEMENT SCOOTER RACE AROUND
Die Veranstaltungsserie „sCooter Race Around“ startet mit „sCooter Race Around Upper Austria“ und ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung im Straßenverkehr. Je nach Fahrzeugtyp wird eine Zeit zwischen Kontrollpunkten vorgegeben. Wer am nächsten zu dieser Zeit kommt – gewinnt. Es ist die Straßenverkehrsordnung (StVo) einzuhalten. Gruppen sind maximal 3 Roller. Somit ist eine Fahrt nicht anmeldepflichtig.
1. Zugelassene Fahrzeuge:
Alle Roller der Marken Vespa, LML Lambretta und deren Lizenzproduktionen
mit Zulassung in verkehrs- und betriebssicherem Zustand lt. StVO.
Bei sichtbaren und technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
2. Klassen:
2.1. Einzelbewerb
2.1.1 Einzelfahrer klassischen Schaltroller
2.1.2 Einzelfahrer klassischen Schaltroller historisch
2.1.3. Einzelfahrer Automatik
2.2. Team Bewerb
Definition: Eine Gruppe besteht aus 3 Fahrzeugen.
2.2.1 Team klassischen Schaltroller
2.1.2 Team Automatik
Kombinationen richten sich nach der Mehrzahl der Schaltroller bzw. Automatikroller
2 Schaltroller, 1 Automatik Team klassischen Schaltroller
1 Schaltroller, 2 Automatik Team Automatik
Der Veranstalter behält sich vor, genannte Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Außerdem können Gruppen gestrichen bzw. zusammengelegt werden.
3. Veranstaltungsspezifische Ausrüstung:
Vom Teilnehmer selbst mitzubringen ist:
Smartphone (Android und IOS) mit Internetzugang, email bzw whatsapp, zusätzlich ist eine App des Veranstalters zu installieren.
Navigationssystem bzw. Kartenmaterial
4. Straßenführung
Es werden Kontrollpunkte entlang der Strecke genannt bzw errichtet. Ein bereitgestellter Strichcode ist dort zu scannen. Die Kontrollpunkte und Streckenführung werden schon im Vorfeld bekannt gegeben (Roadbook). Roadbooks stehen spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstag zum Download bereit.
Jedes Fahrzeug erhält zwei Startnummer. Diese sind am Fahrzeug vorne und auf der rechten Seite sichtbar anzubringen Der Veranstalter übernimmt für unsachgemäße Anbringung keine Haftung (Lackschäden, Kratzer o.ä.). Sonstige Aufkleber und Sponsoren jeglicher Art sind vom Veranstalter zu genehmigen. Ggf müssen diese zu geklebt werden.
Zusätzliche Sonderaufgaben müssen von den Teilnehmern NICHT erfüllt werden. Allerdings kann man hier zusätzlichen Zeitbonus bekommen. Als Bestätigung wird auch hier gescannt bzw. Informationen gleich via Internet übermittelt. Die Sonderaufgaben werden am Renntag verlautbart.
5. Wertung
Gruppen müssen zusammen Kontrollpunkte passieren. Der Zieleinlauf muss ebenfalls gemeinsam erfolgen. Sollte ein Fahrzeug der Gruppe ausfallen gibt es eine Zeitstrafe
6. Zeitplan - folgt
7. Zeitnehmung
Die Zeiten werden auf einer ASCC Seite errechnet und veröffentlicht. Die Zeit ergibt sich Startzeit, Passieren eines Kontrollpunktes, Bonus, Strafzeit und Zieleinfahrt. Die Zeit wird vom Datenserver genommen und durch einen Scanvorgang bzw. Eingabe bei einem Kontrollpunkt ausgelöst.
8. Reglement-Verstösse:
Das Verladen des Fahrzeuges auf einen Transporter, Anhänger oder ähnlichem ist während der Veranstaltung ist ausnahmslos verboten und führt zu einer Disqualifikation.
Es ist pro Fahrer nur das Fahrzeug zu verwenden mit dem er am Start war.
9. Strafen durch Verletzung der StVo:
Die daraus resultierende Strafen durch Behörden ist der Fahrer selbst verantwortlich.
Der Veranstalter kann dazu nicht herangezogen werden.
Der Fahrer ist verantwortlich für
O die Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges
O Etwaige verursachte Sach- oder Personenschäden während der Veranstaltung
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme am sCooter Race Around Upper Austria erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer muss körperlich in der Lage sein, die Strecke mit seinem Fahrzeug zu Bewältigen. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen.
Selbiges gilt auch für Unfälle gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund. Der Veranstalter und der Ausrichter übernehmen keine Haftung für Verlust oder Schaden von Wertgegenständen. Jeder Teilnehmer hat hier für ausreichenden Schutz selbst zu sorgen.
ABBRUCH / AUSFALL DER VERANSTALTUNG
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei sehr schlechter Witterung oder
höherer Gewalt eine Unterbrechung bzw. Abbruch des Rennes anzuordnen.
Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der
bezahlten Startgebühr. Streckenänderungen –auch kurzfristig- sind zu akzeptieren.
Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird das Startgeld retourniert.
Bei Nichtantritt oder Ausfall des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.