Liebe Forum Community!
Ich bin neu hier und darf mich gleich mit einer Frage an euch wenden
Ich besitze eine Vespa P200E Baujahr 1982, die ich während meiner Zeit, als ich in Rom gelebt habe, gekauft und nun nach Wien importiert habe. Die Vespa stand 30 Jahre im der Garage, ist im ausgezeichnetem Originalzustand und hat knapp unter 5000 km.
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Dateikommentar: Meine Vespa
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Grundsätzlich habe ich mich in eurem Forum und sonst überall schon detailliert in den Typisierungsprozess eingelesen (falls das überhaupt geht) und wollte das von der MA46 empfohlene Anmeldegutachten gem. § 57a KFG als ersten Schritt einholen. Deswegen war ich gestern beim ÖAMTC und mir wurde tatsächlich nur ein schwerer Mangel iSd KFG 1967 (4.1.1.) attestiert: Der originale und voll funktionsfähige Lichtschalter der Vespa P200E.
Der Hebelschalter besitzt im Originalzustand 3 Stufen: 2. Begrenzungslicht, 0. Neutral/Licht aus und 1. Abblendlicht/Fernlicht (mittels Kippschalter umschaltbar). Sämtliche Lichtvarianten funktionieren einwandfrei, laut dem ÖAMTC ist jedoch beim Umschalten von Begrenzungslicht (Stufe 2) auf Abblendlicht (Stufe 1) eine weitere Stufe (Neutral, Stufe 0) dazwischen, die – zu diesem Zweck auch von Vespa eingebaut – das Licht kurz ausschaltet. Dies sei nach der StVO nicht erlaubt.
Dateianhang:
Dateikommentar: Lichtschalter an meiner Vespa P200E
Lichtschalter Vespa P200e 1982.jpg [ 155.45 KiB | 236-mal betrachtet ]
Wie gesagt, die Vespa befindet sich im unveränderten Originalzustand 1982 und ist auch so in einem EU-Land (Italien) zugelassen. Die offizielle Werkstattanleitung für die Vespa P200E beinhaltet die Beschreibung für die Lichter (siehe unten).
Dateianhang:
Dateikommentar: Originalbild aus Bedienungsanleitung P200E
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Ich kann mir schwer vorstellen, dass noch nie eine Vespa mit einem solchen Lichtschalter in Österreich ein Anmeldegutachten oder eine Einzelgenehmigung bekommen hat, also gehe ich eher von einem menschlichen Fehler aus (Der ÖAMTC Techniker hatte das selbe Baujahr wie die Vespa).
Habt ihr Tipps, wie ich diese "Hürde" überwinden könnte? Ich habe im ersten Schritt eine E-Mail an die MA46 geschickt, um eine schriftliche Bestätigung für den ÖAMTC zu erlangen. Mein nächster Schritt - nach dem positivem - Anmeldegutachten, wäre der direkte weg zum MA46 zur Eingelgenehmigung als historisches Fahrzeug. Muss ich in diesem Zusammenhang noch etwas besonderes beachten oder etwas vorher erledigen? Soweit ich verstanden habe, benötigte ich kein Sachverständigengutachten oder ähnliches. Ich besitze den originalen italienischen Typenschein sowie den ital. Eigentumsnachweis.
Vielen Dank im Voraus für alle Beiträge und ich freue mich auf die neue Community
!
Liebe Grüße,
Igor