Zitat:
Beim Import eines historischen Kfz. sind folgende Anforderungen zu erfüllen um eine Zulassung in Österreich zu erhalten:
Baujahr 1980 oder älter ausländische Zulassungspapiere
Besitznachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
Nachweis der Verzollung falls das Fahrzeug aus einem nicht-EU Land importiert wird.
EINZELGENEHMIGUNG
Fahrzeuge, die keine österreichischen Papiere besitzen (Import oder keine Papiere mehr vorhanden) sind beim zuständigen Amt der Landesregierung als historisches Kfz. genehmigen zu lassen, falls keine frühere Zulassung nachgewiesen werden kann („Scheunenfund“) kann der Besitznachweis über eine eidesstattliche Erklärung erfolgen. Außerdem muß das Fahrzeug sich sowohl technisch wie auch historisch in einwandfreiem Zustand befinden.
Die Prüfstellen der Landesregierungen teilen Ihnen auch mit, für welche technische Ausrüstungsgegenstände eine Nachrüstung erforderlich ist (z.B. Blinker, Bremslicht) und wo eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird (z.B. Abgaswerte, Lautstärke)
Zitat:
Änderung vom 22.01.2010 Quelle Öamtc
Liebhaber älterer Autos hatten es bis vor kurzem schwer,
bestimmte Fahrzeuge nach Österreich zu importieren.
So war's bis jetzt
Hatte das Objekt der Begierde die 30 Jahre noch nicht
überschritten, galt es nicht als Oldtimer und benötigte eine
Einzelgenehmigung, um in der Alpenrepublik zum Verkehr
zugelassen zu werden. Diese zu erhalten, war quasi
unmöglich, da die so genannten "Youngtimer" die strengen
heimischen Abgasnormen nicht erfüllten.
So ist es nun
"Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist nun
klargestellt, dass sämtliche Fahrzeuge, die im EU-Raum
bereits einmal zum Verkehr zugelassenen waren, nach einem
Import auch in Österreich ohne weitere Einschränkungen
zugelassen werden müssen", erklärt
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.