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www.vespaforum.at • Thema anzeigen - ebay Rücktrittsrecht bei Ebay-Auktionen
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 Betreff des Beitrags: ebay Rücktrittsrecht bei Ebay-Auktionen
BeitragVerfasst: 09.01.2007 - 15:36 
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Zitat:
Rücktrittsrecht bei Ebay-Auktionen
Verbraucher haben bei Internet-Auktionen ein Rücktrittsrecht, falls der Verkäufer ein Unternehmer ist. Ein Gerichtsurteil stellt nun klar, dass dies im Web in vielen Fällen zutreffen kann
Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (wie z. B. E-Mail oder Telefax) geschlossen werden, fallen unter das im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verankerte Fernabsatzrecht, sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient.

Informationspflicht

Von solchen Verträgen kann der Verbraucher innerhalb von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Für den Unternehmer bestehen umfangreiche Informationspflichten, insbesondere auch über das Rücktrittsrecht. Falls der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nachkommt, verlängert sich die Frist für den Rücktritt auf drei Monate.

Nunmehr liegt (soweit ersichtlich) die erste zweitinstanzliche Entscheidung vor, die sich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen das für den Verbraucher günstige Fernabsatzrecht auch auf solche Verträge anwendbar ist, die im Rahmen von Internet-Auktionen geschlossen werden.

Verbraucher kaufte über Ebay ein Motorrad

Das LG Wr. Neustadt hatte in seiner Entscheidung (17 R 274/06z vom 31. 10. 2006) folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Ein rechtskundiger Verbraucher kaufte über Ebay ein Motorrad. Bei Übergabe wurde zwar ein schriftlicher Kaufvertrag errichtet, der Verbraucher erhielt allerdings nicht die für Fernabsatzgeschäfte vorgeschriebenen Informationen. Nach mehr als zwei Monaten erklärte der Verbraucher den Rücktritt vom Vertrag, den der Verkäufer jedoch nicht akzeptierte.

Der Verkäufer verkaufte damals über Ebay innerhalb weniger Monate sieben Motorräder und ca. zwölfmal Motorradzubehör und kaufte selbst zumindest sechzehn Motorräder und viermal Motorradzubehör. Der Verbraucher trat seine Ansprüche an den Verein für Konsumenteninformation zur klagsweisen Geltendmachung ab. Dieser reichte Klage ein und brachte insbesondere vor, dass der Verkäufer Unternehmer und der Rücktritt rechtzeitig gewesen sei, weil der Verkäufer seinen Informationspflichten nicht nachgekommen sei.

Privat oder nicht

Obwohl das LG Wr. Neustadt den Ausgang des Verfahrens (weil ergänzungsbedürftig) noch offen ließ, traf es folgende wesentliche Klarstellungen: Die nachträglich errichtete schriftliche Vertragsurkunde ändert nichts an der bereits zuvor online im Fernabsatz zustande gekommenen Kaufvereinbarung. Die vom Verkäufer über Ebay getätigten Transaktionen im genannten Zeitraum sprechen prima facie dafür, dass er Unternehmer im Sinn des KSchG ist. Dem Verkäufer steht es aber offen, zu beweisen, dass seine über Ebay getätigten Transaktionen keine dauernde Organisation erforderten und sohin Privatgeschäfte darstellten.

Wäre der Verkäufer Unternehmer und würde der Vertrieb im Fernabsatz zu seiner Organisation gehören, wäre das Fernabsatzrecht anzuwenden und wäre der Rücktritt wirksam erfolgt. Ob der (rechtskundige) Verbraucher dem Unternehmer im konkreten Fall überlegen ist, spielt keine Rolle. Auch dass der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht wusste, würde nichts daran ändern, dass sich die Rücktrittsfrist infolge Verletzung der Informationspflichten auf drei Monate ab Lieferung des Motorrads verlängern würde.

Das LG folgte nicht der Argumentation des Verkäufers, dass das Fernabsatzrecht nicht anwendbar sei, weil 1. bei Internet-Auktionen meist der Zufallscharakter im Vordergrund stehe; 2. der Käufer die Chance erhalte, eine Ware möglichst günstig zu erwerben, dafür aber auch das Risiko trage, in seinen Erwartungen enttäuscht zu werden; und 3. aus diesem Grund ein besonderer Schutz des Käufers nicht erforderlich wäre. (Gerald Otto, DER STANDARD Printausgabe, 9.1. 2007)

QUELLE:
http://derstandard.at/?url=/?id=2720193


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BeitragVerfasst: 09.01.2007 - 17:36 
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Danke für die Info!

Ciao,
Terror-Alex

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